Seit 2007 wird meine Praxis als Privatpraxis geführt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen somit keine Behandlungskosten. Die Kostenübernahme von Beihilfe und privaten Versicherungen ergibt sich aus Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag. In aller Regel wird Psychotherapie nach GOÄ/GOP bei 2,3-fachem Faktor im Rahmen Ihres Stundenkontingents (z.B. jährlich 25 oder 30 Sitzungen Einzeltherapie) erstattet.
Das Psychotherapiehonorar für Selbstzahler orientiert sich am Erstattungssatz nach GOP/GOÄ: 92,50€.